Willkommen!
Schwanger? Wie schön! Jede Frau hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch eine Hebamme von Anbeginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Kosten für die Hebammenbetreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit übernehmen – mit Ausnahme der Rufbereitschaftspauschale für eine geplante Haus- bzw. Praxisgeburt – die Krankenkassen.
Annette Kannegiesser 2011 | Hebamme in Berlin Friedrichshain - Kreuzberg